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Zeit für eine Auszeit
Jeder kennt es: Arbeitstage voller Meetings. Kalender überfüllt mit Terminen. Überrumpelt von dem Gefühl nichts mehr zu schaffen, wird die Liste der zu erledigen ToDo’s länger und länger.
Für eine kurze Zeit können solche stressigen Phasen meist ausgeglichen werden. Wenn das Gefühl des anhaltenden Stresses jedoch zum Dauerzustand geworden ist, wird es dringend Zeit für eine Auszeit vom stressigen Arbeitsalltag.
In diesem Fall kann dir das sogenannte Sabbatjahr Abhilfe schaffen. Doch was genau ist das Sabbatjahr eigentlich? Was musst du unbedingt darüber wissen und warum können auch Unternehmen vom Sabbatjahr profitieren? Das alles erfährst du in diesem Beitrag.
Fakten rund um das Sabbatjahr
Raus aus dem Alltagstrott, rein ins Abenteuer! Das sogenannte Sabbatjahr, welches auch als „Sabbatical“ bekannt ist, dient als eine Auszeit vom stressigen Arbeitsalltag.
Zunächst sei gesagt: Jedem Arbeitnehmenden steht grundsätzlich frei, wofür er das Sabbatical konkret verwendet. Die Gründe für ein Sabbatjahrkönnen dabei sehr unterschiedlich ausfallen.
Was ist ein Sabbatjahr?
Zurückzuführen ist der Begriff „Sabbatjahr“ historisch auf die jüdische Tora, nach welcher Felder und Weinbergealle sieben Jahre nicht besät werden sollen.
Im heutigen Sinne geht das Sabbatjahr auf das US-amerikanische Hochschulwesen zurück. Lehrkräfte nehmen hier üblicherweise für ihre Forschungstätigkeit eine befristete Freistellung vom Lehrbetrieb.
Heutzutage sind Sabbaticals nicht mehr auf die akademische Welt beschränkt, sondern haben große Anerkennung und Verbreitung in Unternehmen gefunden.
Wozu dient ein Sabbatical?
Ein Sabbatjahr dient heutzutage nicht nur – wie im ursprünglichen Sinne – der Forschung oder Weiterbildung. Die Motivation für die längere Auszeit kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Viele Angestellte nehmen sich heutzutage ein Sabbatical, um zu reisen, sich zu erholen, sich der Erziehung ihrer Kinder, der Pflege von Angehörigen oder einem anderen sozialen Engagement zu widmen.
Oftmals wird die Auszeit dabei zur persönlichen Entfaltung genutzt. Es gilt aktiv Herausforderungen zu suchen, sich in bislang unbekannten Bereichen auszuprobieren und neue Talente aufzudecken.
Wichtig ist, dass du die berufliche Auszeit nutzt, um die Dinge zu tun, für die du während deines Jobs keine Zeit hast. Idealerweise dient ein Sabbatjahr dazu, neue Kräfte und neue Motivation zu sammeln.
Kann jeder ein Sabbatjahr machen?
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden, die sich körperlich und geistig nach einer Auszeit sehnen, ein Sabbatjahr nehmen.
Auch, wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, ihren Mitarbeitenden dieses zu ermöglichen. So können sie beim Thema „Work-Life-Balance“ punkten.
Wie lange dauert ein Sabbatjahr?
Auch wenn der Name den Anschein erweckt, dass es sich beim Sabbatjahr um ein Jahr handelt, kann die eingelegte Pause auch kürzer oder länger ausfallen.
Der Umfang eines Sabbatjahres kann flexibel gestaltet werden. Je nachdem, welche Regelung du mit deiner Arbeitsstelle triffst, kann die eingelegte Pause von drei Monaten bis zu weit über einem Jahr reichen.
Üblich ist es, dass Arbeitnehmende nach dem Sabbatjahr an den Arbeitsplatz zurückkehren und wieder in den Arbeitsalltag einsteigen.
Rechtliche Grundlagen für dein Sabbatjahr
Damit du dich im Sabbatjahr vollkommen auf deine Auszeit konzentrieren kannst, solltest du vorab alle rechtlichen Rahmenbedingungen klären.
Um dir einen Überblick über mögliche Unklarheiten, die auf dich zukommen könnten, zu geben, beantworten wir dir nachfolgend die wichtigsten Fragen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Sabbatjahr?
Inzwischen haben einige Länder das Sabbatical fest im Gesetz verankert. Im Gegensatz zum normalen Urlaub, ist das Sabbatical nicht im deutschen Arbeitsrecht definiert. So gibt es hierzulande keine Gesetze, die Ansprüche und Regelungen rund um das Sabbatjahr festhalten.
Aus der rein rechtlichen Perspektive handelt es sich beim Sabbatjahr um eine einvernehmliche Arbeitsbefreiung. Diese ist vertraglich festgehalten und kann individuell sehr unterschiedlich definiert und gestaltet werden.
Darf ein Antrag zum Sabbatjahr abgelehnt werden?
Da es keine gesetzlichen Regeln und Normen gibt, die einen Anspruch auf das Sabbatjahr regeln, wird das Sabbatjahr frei zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ausgehandelt.
Aus diesem Grund bleibt es die Aufgabe des jeweiligen Unternehmens zu entscheiden, ob es seinen Mitarbeitenden ein Sabbatical bewilligt oder nicht.
Diese Entscheidung trifft das Unternehmen im jeweiligen Einzelfall. So kann bei jeder Arbeitskraft individuell entschieden werden, ob ein Sabbatjahr genehmigt oder aus dienstlichen und betrieblichen Gründen abgelehnt wird.
Mein Sabbatjahr wurde abgelehnt – was jetzt?
Dein Sabbatjahr wurde abgelehnt? Kein Grund zur vollkommenen Verzweiflung. Abseits von der freiwilligen Basis gibt es Gesetze, die zumindest einen zeitlichen Ausstieg aus dem Job erleichtern.
Seit 1998 gilt hierzulande das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (ArbZAbsichG). Drei Jahre später, im Jahr 2001, folgte dasGesetz zur Teilzeitarbeit (TzBfG) und befristeten Arbeitsverträgen.
In den genannten Gesetzen sind die Arbeitnehmendenrechte geregelt, die individuell vereinbarte Arbeitszeit zu verkürzen oder zu verlängern. So haben Angestellte laut Gesetz einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten.
Finanzierung deines Sabbatjahres
Wenn du dich entschieden hast, ein Sabbatjahr zu nehmen, ist es wichtig, vorab zu klären, wie du dir dieses finanzierst. Wichtig ist, dass du dir einen Finanzierungsplan aufstellst, damit du nicht von den auflaufenden Lebenshaltungskosten überrumpelt wirst.
Je nach Unternehmen werden meist individuelle Finanzierungsregelungen getroffen, damit du dir in der Zeit des Sabbaticals keine Geldsorgen machen musst.
Egal, für welche Variante du und dein Unternehmen sich entscheiden. Du solltest einen Weg finden, deine Kosten wie Miete, Versicherungen, Kreditraten und andere laufende Kosten auch während deines Sabbatjahres bezahlen zu können. Dabei solltest du daran denken, dass auch die Kosten für Sozialversicherungen gegebenenfallsselbst getragen werdenmüssen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für das Sabbatjahr?
Letztlich kannst du mit deinem Unternehmen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten verhandeln. Wir stellen dir zwei Möglichkeiten vor.
Möglichkeit 1
In der ersten Variante, dem sogenannten Freistellungsmodell, verzichtest du während der gesamten Auszeit auf dein reguläres Einkommen. Dieses Modell basiert auf der Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen und das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen.
Der Nachteil: Du musst deine Auszeit aus deinen Ersparnissen finanzieren. Überschreitet der Sonderurlaub dabei die Dauer von vier Wochen, müssen außerdem Sozialversicherungen nach (§ 7 Abs. 3 S. 1 SGB IV) selbst gezahlt werden. Insbesondere die Krankenversicherung ist auf Reisen besonders wichtig.
Möglichkeit 2
In der zweiten Variante, welches auch als Teilzeitarbeitsmodell bekannt ist, wird vereinbart, dass die Arbeitskraft in Teilzeit arbeitet. Dieser Anspruch besteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Tatsächlich aber, arbeitet der Arbeitnehmende weiter in Vollzeit und zahlt alles was über die vereinbarte Teilzeit hinausgeht in sein Zeitwertkonto ein.
Du kannst beispielsweise bereits ein Jahr vor Beginn deines Sabbaticalsauf 50 % deines Gehalts verzichten und dir dieses in der Zeit deines Sabbaticals auszahlen lassen.
Außerdem hast du die Möglichkeit, Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Überstunden ebenfalls auf das Wertkonto zahlen zu lassen.
Während der Ansparphase bleiben sämtliche Einzahlungen auf das Wertkonto steuer- und sozialabgabenfrei. Da für das niedrigere Bruttogehalt ein niedrigerer Steuersatz gilt, wird das übrige Gehalt zu einem geringeren Steuersatz besteuert.
Der Vorteil bei dieser Möglichkeit: Auchwährend deiner Auszeit wirst du weiter bezahlt und das Unternehmen deckt auch weiterhin die Sozialversicherungen.
Sabbaticals in Unternehmen
Du brauchst eine Auszeit und für dich ist klar: Du möchtest ein Sabbatjahr nehmen. Da grundsätzlich kein Anspruch auf ein Sabbatjahr besteht, gilt es nun, die Verantwortlichen in deinem Unternehmen zu überzeugen.
Das ist oftmals gar nicht so schwer, wie du denken magst, denn auch Unternehmen profitieren vom Sabbatjahr! Wir erklären dir, welche Auswirkung die Auszeit für ein Unternehmen haben kann und welche Vorteile dein Unternehmen erwarten.
Welche Auswirkung hat das Sabbatjahr für Unternehmen?
Wenn Beschäftigte ein Sabbatjahr nehmen, müssen Unternehmen im „schlechtesten Fall“ für über ein Jahr auf die jeweilige Arbeitskraft verzichten.
Aus diesem Grund ist es die Aufgabe von Personalverantwortlichen und Führungskräften, sämtliche Unsicherheiten rund um das Sabbatjahr vorzubeugen.
Dies kann geschehen, indem unternehmensspezifischen Regelungen für das Sabbatjahr fest im Arbeitsvertrag verankert sind. So kann beispielsweise vorab festgelegt werden, wie lange ein Sabbatical dauern darf und wie dieses zu organisieren ist.
Sind die Rahmenbedingungen geklärt, muss sich die Personalabteilung gegebenenfalls um eine Vertretung bemühen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die Aus- und Wiedereingliederung der Arbeitskraft zu koordinieren.
Welche Vorteile hat das Sabbatjahr für Unternehmen?
Ein Sabbatjahr ist nicht nur aus Sicht des Arbeitnehmenden als positiv zu bewerten. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, das Sabbatical für Beschäftigte zu ermöglichen – und das aus gutem Grund!
Menschen, die ein Sabbatical genommen haben, kehren in der Regel motiviert und voller neuer Energie zurück an ihren alten Arbeitsplatz. Dabei haben sie während der Auszeit oftmals wertvolle Auslandserfahrungen gesammelt, ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitert oder die Zeit genutzt, um an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Gerade Angestellte, die unter Dauerstress arbeiten und nicht mehr zur Ruhe kommen, profitieren vom Sabbatical. Dabei ist die Auszeit eine geeignete Präventionsmaßnahme, um Krankheiten wie Burnout vorzubeugen.
Welche unternehmensspezifischen Regelungen sollten vorab geklärt werden?
Bevor du dich in dein Sabbatical verabschiedest, solltest du alle Fragen, die im Laufe deiner Auszeit auftreten könnten, vorab mit deinem Unternehmen klären.
So sollte zum Beispiel beantwortet sein, ob Krankheitszeiten im Sabbatjahr angerechnet werden oder nicht.
Sofern aus deinem Arbeitsvertrag nicht ersichtlich ist, ob du während deiner Auszeit einen Anspruch auf Urlaub hast, kannst du dich informieren, wie die unternehmensspezifische Regelung ist.
Das BAG hat im Jahr 2019 entschieden, dass bei unbezahltem Sonderurlaub der Anspruch auf Erholungsurlaub erlischt, sofern die Arbeitskraft das gesamte Urlaubsjahr unbezahlten Sonderurlaub nimmt.
Welche besondere Regelungen gibt es für Personen im Beamtenverhältnis?
Im Regelfall entscheidet das jeweilige Unternehmen, ob es seinen Angestellten ein Sabbatical bewilligt oder nicht. Anders sieht es für Personen im Beamtenverhältnis und Angestellte im öffentlichen Dienst aus.
Hier gibt es spezielle Gesetze und Regelungen, die ein Sabbatjahr erleichtern. Dabei ist nicht nur die Einrichtung eines Sabbaticals für Personen im Beamtenverhältnis, Lehrende und Beschäftigte im öffentlichen Dienst wesentlich , sondern auch die Dauer des Sabbaticals kann hier wesentlich länger ausfallen.
Personen im Beamtenverhältnis oder Angestellte im öffentlichen Dienst können für einen Zeitraum zwischen zwei und sechs Jahren für zwei Drittel bis sechs Siebtel des normalen Gehalts arbeiten und sich anschließend für ein Jahr von der Arbeit freistellen lassen. In diesem Jahr wird weiterhin zwei Drittel bis sechs Siebtel der bisherigen Dienstbezüge gezahlt.
Weitere Grundsätze zu Regelungen für Personen im Beamtenverhältnis sind im Beamtengesetz festgehalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich kann jede Arbeitskraft ein Sabbatjahr nehmen
- Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es jedoch nicht
- Der Umfang des Sabbatjahres kann flexibel gestaltet werden
- Rahmenbedingungen zum Sabbatical sollten vorab im gesonderten Arbeitsvertrag geklärt werden
- Mit einem Urlaubsplanungstool behalten Arbeitnehmende und Unternehmen den Überblick über alle Abwesenheiten im Team
Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird. Eine Haftung für den Inhalt wird daher nicht übernommen.